Hangtäter

Hangtäter
Hạng|tä|ter, der [zu Hang (2)] (Rechtsspr.):
Täter, der aufgrund eines Hangs zu strafbaren Handlungen straffällig geworden ist u. dazu neigt, immer wieder Straftaten zu begehen:
ein unverbesserlicher H.

* * *

Hangtäter,
 
Täter, der durch wiederholte Ausführung einen Hang zu erkennen gibt, erhebliche Straftaten zu begehen, namentlich solche, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, und der dadurch für die Allgemeinheit gefährlich ist.
 
Hang wird als eine eingewurzelte, aufgrund charakterlicher Veranlagung bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zu Rechtsbrüchen definiert. Der Hang kann auch auf Willensschwäche beruhen, es muss sich also nicht um einen so genannten »Berufsverbrecher« oder »Gewohnheitsverbrecher« handeln. Vom Hangtäter differenziert zu betrachten ist der Triebtäter (Schuldunfähigkeit).
 
Ein Hangtäter kann, wenn er schon mehrfach verurteilt worden ist und mindestens 2 Jahre Freiheitsentzug verbüßt hat, in Sicherungsverwahrung genommen werden (§ 66 StGB). - § 23 Absatz 1 Ziffer 3 des österreichischen StGB sieht für Hangtäter über 24 Jahre die Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter vor (Rückfall). Art. 42 des schweizerischen StGB sieht die Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern vor.

* * *

Hạng|tä|ter, der [zu ↑Hang (2)] (Rechtsspr.): Täter, der aufgrund eines Hangs zu strafbaren Handlungen straffällig geworden ist u. dazu neigt, immer wieder Straftaten zu begehen: ein unverbesserlicher H.; Die Staatsanwaltschaft bezeichnet die Beschuldigten in der Anklageschrift als »gefährliche H.«, die mit dem Ziel der Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeklagt worden seien (Tagesspiegel 17. 3. 98, 10).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Hangtäter — Hạng|tä|ter (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Sicherungsverwahrung — Sị|che|rungs|ver|wah|rung 〈f. 20; unz.〉 als Schutzmaßnahme für die Allgemeinheit vom Gericht neben der Strafe angeordnete Verwahrung von gefährl. Gewohnheitsverbrechern in einer (meist mit einer Strafanstalt verbundenen) Verwahrungsanstalt ●… …   Universal-Lexikon

  • Franz v. Liszt — Franz von Liszt Franz von Liszt (* 2. März 1851 in Wien; † 21. Juni 1919) war von 1898 bis 1917 Professor für Strafrecht und Völkerrecht an der Berliner Universität, sowie Abgeordneter der …   Deutsch Wikipedia

  • Franz von Liszt — (* 2. März 1851 in Wien; † 21. Juni 1919 in Seeheim) war von 1898 bis 1917 Professor für Strafrecht und Völkerrecht an der Berliner Universität sowie Abgeordneter der For …   Deutsch Wikipedia

  • Hangtäterin — Hạng|tä|te|rin, die: w. Form zu ↑ Hangtäter. * * * Hạng|tä|te|rin, die (Rechtsspr.): w. Form zu ↑Hangtäter …   Universal-Lexikon

  • Geiselnahme von Gladbeck — Die Geiselnahme von Gladbeck (auch bekannt als Gladbecker Geiseldrama) war ein aufsehenerregendes Verbrechen im August 1988, in dessen Verlauf drei Menschen starben. Am Morgen des 16. August 1988 überfielen Dieter Degowski und Hans Jürgen Rösner… …   Deutsch Wikipedia

  • Hauptmann von Köpenick — Das Denkmal des Hauptmanns vor dem Rathaus Köpenick Friedrich Wilhelm Voigt (* 13. Februar 1849 in Tilsit; † 3. Januar 1922 in Luxemburg) war ein aus Ostpreußen stammender Schuhmacher. Bekannt wurde er als der Hauptmann von Köpenick durch …   Deutsch Wikipedia

  • Resozialisierung als Vollzugsziel — Resozialisierung bedeutet Wiedereingliederung in das soziale Gefüge der Gesellschaft. Sie bezieht sich insbesondere auf die Wiedereingliederung von Straftätern in das gesellschaftliche Leben außerhalb des Gefängnisses und ihre Befähigung zu einem …   Deutsch Wikipedia

  • Gelegenheitstäter — Gelegenheitstäter,   Kriminologie: Straftäter, die nicht aus krimineller Anlage oder erworbenem Hang (Hangtäter), sondern wegen günstiger Gelegenheit oder anderer äußerer Umstände handeln. Ihre Schädlichkeit für die Gesellschaft gilt als gering …   Universal-Lexikon

  • Gewohnheitsverbrecher. — Gewohnheitsverbrecher.   Seit dem 1. Strafrechtsreformgesetz 1969 ist die Feststellung, dass es sich bei dem Täter um einen gefährlichen Gewohnheitsverbrecher handelt, nicht mehr Grundlage einer erhöhten Strafbarkeit und der Sicherungsverwahrung …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”